Entstehung

Die Schweiz verfügt aktuell über kein von den Bundesbehörden anerkanntes und unterstütztes nationales Geopark-Programm.

Für die Anerkennung eines Gebietes als UNESCO Global Geopark gibt es einen strukturierten Prozess, der sowohl nationale als auch internationale Anforderungen berücksichtigt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU), zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), hat hierfür Kriterien und Abläufe definiert.

Bisher wurden in der Schweiz noch keine UNESCO Global Geopark-Kandidaturen eingereicht.


Voraussetzungen für eine UNESCO Global Geopark-Kandidatur in der Schweiz

Um als UNESCO Global Geopark anerkannt zu werden, muss ein Gebiet in der Schweiz unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Geologisches Erbe von internationaler Bedeutung: Das Gebiet muss geologische Stätten und Landschaften von internationaler geowissenschaftlicher Bedeutung aufweisen.
  2. Klar abgegrenzter Perimeter: Das Gebiet sollte eine zusammenhängende Fläche darstellen, die deutlich abgegrenzt ist.
  3. Bestehendes und legitimiertes Management: Das Gebiet sollte bereits als Park von nationaler Bedeutung, UNESCO-Welterbestätte oder kantonales Schutzgebiet anerkannt sein.
  4. Managementplan: Ein umfassender Plan, der Erhalt, Bildung, nachhaltige Entwicklung und Tourismus fördert, ist erforderlich.

Schritte zur Anerkennung als UNESCO Global Geopark

Der Prozess zur Anerkennung gliedert sich in mehrere Phasen:

  1. Machbarkeitsstudie: Analyse der geologischen Werte, der regionalen Unterstützung und der institutionellen Rahmenbedingungen.
  2. Erstellung des Kandidaturdossiers: Detaillierte Dokumentation, die alle Anforderungen der UNESCO erfüllt, einschliesslich Managementplan, Partnerschaften und Bildungsprogramme.
  3. Prüfung durch Kantone und BAFU: Das Dossier wird von den zuständigen kantonalen Stellen und dem BAFU geprüft.
  4. Einreichung bei der UNESCO: Nach positiver Prüfung wird das Dossier an die UNESCO weitergeleitet.
  5. Evaluierung durch die UNESCO: Experten der UNESCO führen eine Vor-Ort-Bewertung durch und entscheiden über die Anerkennung.

Finanzierung

Seit 2020 herrscht Klarheit über ein mögliches Vorgehen für die Kandidatur eines zukünftigen UNESCO Global Geopark. Die Eingabe muss von der jeweiligen Projektträgerschaft selbst finanziert werden.

Eine zukünftige Finanzierung von UNESCO Global Geoparks basiert auf der Zusammenarbeit von lokalen Akteuren mit Gemeinden, Kantonen, Tourismus, Hochschulen und weiteren Partnern/Vereinen.

Der Bund und die Kantone sind verpflichtet, gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz NHG, im Falle einer erfolgreichen Kandidatur einen anerkannten UNESCO Global Geopark zu unterstützen, ähnlich wie dies bei UNESCO Biosphärenreservaten und bei UNESCO Welterbekulturstätten heute schon der Fall ist.