Die Schweiz verfügt über kein von den Bundesbehörden anerkanntes und unterstütztes nationales Geopark Programm.
Zur Anerkennung als UNESCO Global Geopark gibt es einen strukturierten Prozess, der sowohl nationale als auch internationale Anforderungen berücksichtigt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU), zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat hierfür Kriterien und Abläufe definiert.
Bisher wurden noch keine UNESCO Geopark Kandidaturen eingereicht.
Voraussetzungen für eine UNESCO Geopark-Kandidatur in der Schweiz
Um als UNESCO Global Geopark anerkannt zu werden, muss ein Gebiet in der Schweiz unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Geologisches Erbe von internationaler Bedeutung: Das Gebiet muss geologische Stätten und Landschaften von internationaler geowissenschaftlicher Bedeutung aufweisen.
- Klar abgegrenzter Perimeter: Das Gebiet sollte eine zusammenhängende Fläche darstellen, die deutlich abgegrenzt ist.
- Bestehendes und legitimiertes Management: Das Gebiet sollte bereits als Park von nationaler Bedeutung, UNESCO-Welterbestätte oder kantonales Schutzgebiet anerkannt sein.
- Managementplan: Ein umfassender Plan, der Erhalt, Bildung, nachhaltige Entwicklung und Tourismus fördert, ist erforderlich.





Schritte zur Anerkennung als UNESCO Global Geopark
Der Prozess zur Anerkennung gliedert sich in mehrere Phasen:
- Machbarkeitsstudie: Analyse der geologischen Werte, der regionalen Unterstützung und der institutionellen Rahmenbedingungen.
- Erstellung des Kandidaturdossiers: Detaillierte Dokumentation, die alle Anforderungen der UNESCO erfüllt, einschliesslich Managementplan, Partnerschaften und Bildungsprogramme.
- Prüfung durch Kantone und BAFU: Das Dossier wird von den zuständigen kantonalen Stellen und dem BAFU geprüft.
- Einreichung bei der UNESCO: Nach positiver Prüfung wird das Dossier an die UNESCO weitergeleitet.
- Evaluierung durch die UNESCO: Experten der UNESCO führen eine Vor-Ort-Bewertung durch und entscheiden über die Anerkennung.
Finanzierung
Seit 2020 herrscht Klarheit über ein mögliches Vorgehen für die Kandidatur zu UNESCO Geoparks. Die Eingabe muss selbst finanziert werden.
Eine zukünftige Finanzierung von Geoparks basierte auf der Zusammenarbeit von lokalen Akteuren mit Gemeinden, Kantonen, dem Tourismus, Hochschulen und weiteren Vereinen.
Der Bund und die Kantone müssen nach NHG, im Falle einer erfolgreichen Kandidatur, einen UNESCO Geopark unterstützen, ähnlich wie dies bei den UNESCO Biosphären und UNESCO Welterben heute schon der Fall ist.
